Betriebliche Umweltfragen: Thema Geruchsbelastung in 12 Punkten

 

Ob Abwasser oder Prozessgas: Unangenehme Gerüche sind ein echtes Thema für viele Betriebe und deren Anwohner, besonders in der warmen Jahreszeit. Die Betroffenen reagieren zunehmend sensibel. Zur Orientierung, um was es dabei geht.

Häufige Beschwerden
Menschen fühlen sich durch unangenehme Gerüche schnell belästigt und wenden sich an die Behörden. Bei Landesämtern zählt Gestank zu den mit Abstand häufigsten Beschwerdegründen. In der Regel finden sich die Beschwerdeführer nicht mit der Situation ab.
 
Frauen riechen mehr
Ob und wie es riecht, können Frauen wohl besser beurteilen als Männer. Zur Analyse besitzen sie dafür etwa 50 Prozent mehr Nervenzellen im Gehirn. Die Anzahl der Geruchszellen in der Nase ist jedoch gleich. Generell hat jeder Mensch eine andere Geruchsschwelle.

Sensibles Thema
Unangenehmer Geruch ist ein Warnhinweis, der Angst, Ärger und Stress hervorruft. Das liegt tief in der menschlichen Evolution verankert. Somit, wer Gestank verursacht, steht unmittelbar im Fokus der Kritik. Intern kann auch der Betriebsfrieden Schaden nehmen, denn auch Mitarbeiter leiden darunter.

Relevanz
Nicht jeder Geruch ist für den Betrieb problematisch. Auf offenem Land etwa liegt die zumutbare Schwelle höher als im Wohngebiet. Betrachtet werden die Geruchsstunden pro Jahr. 15 Prozent können als tolerabel gelten. Einzelgutachten sind maßgeblich.

Zusammensetzung
Geruch ist meist ein Gemisch gasförmiger Substanzen. Diese entstehen etwa durch Erwärmung, Fäulnis, Gärung. Nur leicht flüchtige, wasserlösliche und fettlösliche Stoffe registrieren die menschlichen Geruchszellen. Problematisch sind Wechselwirkungen, auch je nach Temperatur, Luftdruck und Licht.

Häufige Bestandteile
Meist sind es organische Verbindungen mit Schwefel, Stickstoff, Sauerstoff sowie Kohlenwasserstoffe. Intensiv können anorganische Substanzen wie Ammoniak (NH3) oder Schwefelwasserstoff (H2S) auffallen. Letztere ist oft Basis des typischen Abwassergeruchs.

Gesundheitsgefahr
Die meisten Gerüche gelten nach heutigem Wissensstand als nicht gesundheitsschädlich. Selbst bei an sich toxischen Substanzen konnte an der Wahrnehmungsschwelle kein maßgeblicher Effekt festgestellt werden.

Folgeschäden
Je nach Art können Geruchsstoffe auf Dauer technischen Anlagen und selbst massiven Bauwerken schaden. Ursache dafür ist besonders die von Schwefelwasserstoff verursachte mikrobakteriell induzierte Korrosion (MIC), die oft teure Sanierungen erfordert.

Gesetzliche Grundlage
Die baurechtliche Basis für die verursachenden Anlagen bildet das Bundes-Immissionsschutzgesetz, ergänzt durch die Verwaltungsvorschrift TA Luft und teils durch die Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL). Gerüche sind allerdings schwer messbar, ihre Konzentration wird hilfsweise über Geruchseinheiten bestimmt. Es gibt keine absoluten Grenzwerte.

Abhilfemaßnahmen
Scheiden Verdünnung, andere Zeitfenster und Ableitungsarten aus, werden Filter benötigt. Als überlegen gelten Hybridfilter, da sie dreifach wirken: biologisch, physikalisch, chemisch. Die Filter sind umweltfreundlich. Ihre tauschbaren Matten halten bis zu drei Jahre.

Filterarten
Für Kanalschächte bzw. -einläufe gibt es gebrauchsfertige Einsätze. Bei mittlerer Belastung werden Mehrfachkammerfilter verwendet, die auf oder in Entlüftungsrohre passen. Bei starker Belastung filtern maschinelle Volumensysteme tausende Kubikmeter Luft pro Stunde. Ein führender Hersteller ist Fritzmeier mit der Marke coalsi.

Emission – Immission
Wird oft verwechselt. Jede Abgabe von Störfaktoren in die Natur ist eine Emission. Deren Einwirkung auf die Umwelt bezeichnet man als Immission, die Verursacher sind Emittenten.

Generell sind Betriebe gut beraten, das Thema ernst zu nehmen: Können Anwohner, Kunden oder gar Behörden sie sprichwörtlich nicht mehr riechen, ist mindestens ein Imageschaden da - und der dürfte mehr als jeder Filter kosten.