Update vom Umweltbundesamt: Nagetiere im Kanal

Das Umweltbundesamt (UBA) hat seine Liste geprüfter Mittel und Verfahren gegen Gesundheitsschädlinge aktualisiert. Im Vergleich zur Ausgabe von 2021 enthält das Update vom Frühjahr unter anderem eine Ergänzung für Kommunen und Betriebe, die Wanderratten in der Kanalisation bekämpfen – namentlich die Köderstation FZV30.

Eigentlich gelten schon seit September 2018 verschärfte Auflagen für die Bekämpfung von Ratten mit Giftködern (Rodentiziden). Im Handbuch des UBA heißt es dazu: „Die Giftköder müssen so angewendet werden, dass diese nicht mit Wasser in Kontakt kommen und nicht weggespült werden.“ Sprich:  Wer Gewässer verunreinigt, wird belangt. Die Überarbeitung der Liste betont die Aktualität dieses Themas. Vielerorts aber wird noch die Draht- oder Fadenbeköderung eingesetzt, bei der das Rattengift ungeschützt in der Nähe des Kanalgrundes eingebracht wird.

„Faktisch verboten ist eine Rattenbekämpfung, wie sie bislang vielerorts arglos durchgeführt wird“, berichtet Andreas Vollack, Schädlingsbekämpfer und Gründer der FZV30 GmbH. „Im Fokus stehen Einhängköder und gängige Köderboxen. Sie bieten nicht genügend Schutz vor der Auswaschung der Fraßgifte. Bei Starkregen etwa können die Ködergifte ins Wasser gelangen.“

Es ist Zeit zu handeln

Um die Problematik weiß das UBA. In der aktualisierten „Liste der geprüften Mittel und Verfahren zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen, Krätzmilben und Kopfläusen gemäß § 18 Infektionsschutzgesetz“ hat die Institution daher Köderstationen ergänzt, deren Eignung nachgewiesen wurde:

Die Rattenköderstation FZV30 erfüllt die strengen Anforderungen des Umweltbundesamtes und ist gemäß §18 Infektionsschutzgesetz als anerkanntes Verfahren zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen gelistet. Und beantwortet damit eine Nachfrage im Markt.

„Es ist Zeit zu handeln! Das Update des Umweltbundesamts bringt nicht nur Klarheit, welche Mittel und Methoden Verantwortliche meiden müssen, sondern benennt endlich auch konkret eine umwelt- und rechtssichere Lösung. Die Köderstation FZV30 schließt genau diese Lücke und bietet eine schnelle und einfache Hilfestellung für Kommunen,“ lobt Ulrich Bethge, Bereichsleiter bei COALSI, dem Vertriebspartner der FZV30.

Der Ansatz der FZV30 Köderstation ist smart, denn sie setzt auf das Prinzip der Tauchglocke: Selbst bei Rückstau hält ein Luftpolster den Köder trocken. Zudem kommt die Konstruktion ohne bewegliche Teile und Elektronik aus. Das S-Rohr aus schlagfestem Polypropylen hält sicher an Wänden, Steigeisen und selbst an schrägen Bermen. Zur Bestückung ist kein Absteigen in den Schacht nötig.

Zum Schutz von Umwelt und Gewässern

Damit übertrifft die Köderstation sogar die gesetzlichen Anforderungen und schützt den Wasserkreislauf. „Übrigens sind auch die Folgekosten minimal: Ohne Mechanik, Elektrik und Datenfunk reduziert sich das Wartungs- und Ausfallrisiko praktisch auf Null“, ergänzt Bethge.

Aufgrund der hohen Nachfrage durch Kunden wurde bereits eine weitere Variante, eine Köderstation für den Straßenablauf, auf den Markt gebracht. Bestehende Abläufe können einfach nachgerüstet werden, da lediglich der Schlammeimer ausgetauscht wird. Damit ist erstmals die Rattenbekämpfung an Punkten möglich, an denen die Städte bislang machtlos waren. Beide Varianten der Rattenköderstation präsentierten Andreas Vollack und Ulrich Bethge im Sparring auf der IFAT 2022 dem stark interessierten Fachpublikum.

Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie direkt vom COALSI Vertriebsteam.